Rechtsprechung
   VG München, 08.02.2013 - M 2 K 13.480   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13637
VG München, 08.02.2013 - M 2 K 13.480 (https://dejure.org/2013,13637)
VG München, Entscheidung vom 08.02.2013 - M 2 K 13.480 (https://dejure.org/2013,13637)
VG München, Entscheidung vom 08. Februar 2013 - M 2 K 13.480 (https://dejure.org/2013,13637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,13637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungs- und Unterlassungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 15.09.1999 - 8 B 97.1349

    Wegeverlauf über ungewidmete Fläche

    Auszug aus VG München, 08.02.2013 - M 2 K 13.480
    Für Folgenbeseitigungsansprüche aufgrund hoheitlicher Eingriffe im Zusammenhang mit dem Bau, der Änderung oder der Unterhaltung landesrechtlicher Straßen oder Wege im Sinne des Art. 3 BayStrWG sind deshalb als Grundlagen dieses Rechtsinstituts vor allem die Art. 3 Abs. 1, Art. 101 und Art. 103 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung (BV; Rechtsstaatsprinzip, Handlungsfreiheit, Eigentumsgewährleistung) heranzuziehen (vgl. BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 31).

    Der Folgenbeseitigungsanspruch setzt voraus, dass durch einen der Beklagten zuzurechnenden hoheitlichen Eingriff ein subjektives Recht des Klägers verletzt wird, und dass durch den Eingriff ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist (vgl. BVerwG, BVerwGE 94, 100/104; BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 32).

    Wenn sich ein Weg in ein Privatgrundstück hineinverlagert, so beruht dies letztlich auf einem Unterlassen der Straßenverwaltung - das heißt auf einer fehlenden oder nicht hinreichend wiederkehrenden Kontrolle der Grenzen des Straßengrundstücks (BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 34; VG Augsburg, U.v. 24.3.2004 - Au 6 K 02.1344 - juris Rn. 26 ff.).

    Es liegt deshalb nahe, sie auch für die Folgen heranzuziehen, die sich aus Unterlassungen in diesem Bereich, z.B. der Zulassung eines "tatsächlich-öffentlichen", aber nicht gewidmeten Wegs ergeben (BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 37).

    Denn sie trägt die Verantwortung dafür, dass sich die von ihr eröffnete Nutzung der Anlage in den Grenzen des Rechts hält (vgl. BayVGH U.v. 15.5.1990 - 8 B 86.558 - juris Rn. 27; v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 juris Rn. 39, 41; VG Augsburg U.v. 24.3.2004 - Au 6 K 02.1344 - juris Rn. 26 ff.; Häußler in: Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Art. 10, Rn. 9).

    Gründe für eine Unmöglichkeit oder eine Unzumutbarkeit der Folgenbeseitigung sind nicht ersichtlich (vgl. dazu auch BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 46 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1995 - 10 S 488/94

    Durchsetzung einer Unterlassungspflicht aus einem verwaltungsgerichtlichen Urteil

    Auszug aus VG München, 08.02.2013 - M 2 K 13.480
    Das kommt auch in § 172 VwGO zum Ausdruck, der bezüglich der Vollstreckung aus Verpflichtungsurteilen und einstweiligen Anordnungen die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgelds bis 10.000,- Euro zulässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 12.1.1995 - 10 S 488/94 - juris Rn. 5).

    Dafür spricht auch die Vorschrift des § 172 VwGO, die bei einer Vollstreckung aus Verpflichtungsurteilen und einstweiligen Anordnungen ebenfalls nur die Möglichkeit von Zwangsgeld, nicht aber von Zwangshaft vorsieht (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 12.1.1995 - 10 S 488/94 - juris Rn. 5; Thür. OVG, B.v. 18.01.2010 - 2 VO 327/08 - juris Rn. 20 f.).

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VG München, 08.02.2013 - M 2 K 13.480
    Der Folgenbeseitigungsanspruch setzt voraus, dass durch einen der Beklagten zuzurechnenden hoheitlichen Eingriff ein subjektives Recht des Klägers verletzt wird, und dass durch den Eingriff ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist (vgl. BVerwG, BVerwGE 94, 100/104; BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 32).

    Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustands durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwG, BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94, 100; BVerwG NVwZ 1998, 1292/94; Niedersächsisches OVG vom 31.3.2004 - 13 LB 11/03 - juris).

  • VG Augsburg, 24.03.2004 - Au 6 K 02.1344
    Auszug aus VG München, 08.02.2013 - M 2 K 13.480
    Wenn sich ein Weg in ein Privatgrundstück hineinverlagert, so beruht dies letztlich auf einem Unterlassen der Straßenverwaltung - das heißt auf einer fehlenden oder nicht hinreichend wiederkehrenden Kontrolle der Grenzen des Straßengrundstücks (BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 34; VG Augsburg, U.v. 24.3.2004 - Au 6 K 02.1344 - juris Rn. 26 ff.).

    Denn sie trägt die Verantwortung dafür, dass sich die von ihr eröffnete Nutzung der Anlage in den Grenzen des Rechts hält (vgl. BayVGH U.v. 15.5.1990 - 8 B 86.558 - juris Rn. 27; v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 juris Rn. 39, 41; VG Augsburg U.v. 24.3.2004 - Au 6 K 02.1344 - juris Rn. 26 ff.; Häußler in: Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Art. 10, Rn. 9).

  • OVG Thüringen, 18.01.2010 - 2 VO 327/08

    Zur Vollstreckung von einstweiligen Anordnungen, mit denen ein Unterlassen der

    Auszug aus VG München, 08.02.2013 - M 2 K 13.480
    Dafür spricht auch die Vorschrift des § 172 VwGO, die bei einer Vollstreckung aus Verpflichtungsurteilen und einstweiligen Anordnungen ebenfalls nur die Möglichkeit von Zwangsgeld, nicht aber von Zwangshaft vorsieht (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 12.1.1995 - 10 S 488/94 - juris Rn. 5; Thür. OVG, B.v. 18.01.2010 - 2 VO 327/08 - juris Rn. 20 f.).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus VG München, 08.02.2013 - M 2 K 13.480
    Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustands durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwG, BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94, 100; BVerwG NVwZ 1998, 1292/94; Niedersächsisches OVG vom 31.3.2004 - 13 LB 11/03 - juris).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus VG München, 08.02.2013 - M 2 K 13.480
    Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustands durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwG, BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94, 100; BVerwG NVwZ 1998, 1292/94; Niedersächsisches OVG vom 31.3.2004 - 13 LB 11/03 - juris).
  • VGH Bayern, 02.10.2012 - 10 BV 09.1860

    Behörde muss dem Vermieter eine Feuerbeschau vorankündigen

    Auszug aus VG München, 08.02.2013 - M 2 K 13.480
    Derjenige, der durch rechtswidriges hoheitliches Handeln in seinen Rechten, insbesondere in seinen Grundrechten, beeinträchtigt worden ist, kann Unterlassung beanspruchen, wenn eine Wiederholung der Beeinträchtigung zu besorgen ist (vgl. BayVGH, U.v. 2.10.2012 - 10 BV 09.1860 - juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 11/03

    Anspruch auf Veränderung der Grundstücksentwässerung ; Voraussetzungen des

    Auszug aus VG München, 08.02.2013 - M 2 K 13.480
    Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustands durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwG, BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94, 100; BVerwG NVwZ 1998, 1292/94; Niedersächsisches OVG vom 31.3.2004 - 13 LB 11/03 - juris).
  • VGH Bayern, 15.05.1990 - 8 B 86.558
    Auszug aus VG München, 08.02.2013 - M 2 K 13.480
    Denn sie trägt die Verantwortung dafür, dass sich die von ihr eröffnete Nutzung der Anlage in den Grenzen des Rechts hält (vgl. BayVGH U.v. 15.5.1990 - 8 B 86.558 - juris Rn. 27; v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 juris Rn. 39, 41; VG Augsburg U.v. 24.3.2004 - Au 6 K 02.1344 - juris Rn. 26 ff.; Häußler in: Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Art. 10, Rn. 9).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    a) Bezüglich der Vollstreckung von Unterlassungstiteln gegenüber der öffentlichen Hand gemäß § 167 VwGO in Verbindung mit § 890 ZPO wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung allerdings verbreitet angenommen, dass das Ordnungsgeld der Höhe nach auf den in § 172 VwGO genannten Betrag von 10.000 EUR begrenzt sei (OVG Weimar, Beschluss vom 18. Januar 2010 - 2 VO 327/08, juris Rn. 20; VG München, Urteil vom 8. Februar 2013 - M 2 K 13.480, juris Rn. 30 f.; aA VGH Mannheim, NVwZ-RR 1995, 619 [juris Rn. 4]; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 99 f.; AGH Berlin, Beschluss vom 6. Juni 2016 - II AGH 16/15, juris Rn. 35; VGH Kassel, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 8 B 1144/17, juris Rn. 41 f.) und keine Ordnungshaft verhängt werden dürfe (VGH Mannheim aaO [juris Rn. 5]; OVG Weimar aaO Rn. 21; VGH Kassel aaO Rn. 43; VG München aaO; aA OVG Berlin aaO; AGH Berlin aaO).
  • VG München, 27.07.2016 - M 2 V 15.4720

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine

    gegen die Antragsgegnerin wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung gemäß Ziffer III. des vollstreckbaren Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 8. Februar 2013, Az. M 2 K 13.480, es künftig zu unterlassen, das Grundstück des Antragstellers Fl. Nr. ... Gemarkung ... in Anspruch zu nehmen, ein Ordnungsgeld festzusetzen.

    Der Antrag des Antragstellers, gegen die Antragsgegnerin wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung gemäß Ziffer III. des vollstreckbaren Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 8. Februar 2013 - M 2 K 13.480 -, es künftig zu unterlassen, das Grundstück des Antragstellers Fl. Nr. ... in Anspruch zu nehmen, ein Ordnungsgeld festzusetzen, ist als Antrag gemäß § 167 Abs. 1 S. 1 VwGO i. V. m. § 890 Abs. 1 und 2 ZPO zulässig (vgl. v.a. hinsichtlich der Abgrenzung zu § 172 VwGO: BayVGH, B. v. 9.2.2006 - 8 C 05.2935 - BA S. 4. f., n. v.; BayVGH, B. v. 2.4.2001 - 8 C 01.587 - juris Rn. 11; OVG RhPf, B. v. 18.10.2007 - 1 E 10786/07 - juris Rn. 2, jew. m. w. N.), hat indes in der Sache keinen Erfolg:.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht